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Geschichte

Kleine Geschichte des Kirchengemeinderats Asselfingen

Mit der Einführung von Pfarrgemeinderäten, die König Wilhelm I. 1851 genehmigte, nahm die Unabhängigkeit der Kirche von der bürgerlichen Gemeinde ihren Anfang. Die Pfarrgemeinderäte sollten das kirchliche Leben pflegen, die kirchliche Ordnung wahren und die Interessen der Gemeinde bei der Besetzung von Pfarrstellen vertreten. Gewählt wurden sie von allen Männern der Pfarrgemeinde über 30 Jahren.

 

Im Jahr 1887 wurden die Kirchengemeinden selbstständige Einrichtungen und endgültig von den bürgerlichen Gemeinden getrennt. Gleichwohl war der Ortsvorsteher im nun so genannten Kirchengemeinderat Mitglied neben Ortspfarrer, Kirchenpfleger sowie vier bis zwölf gewählten Mitgliedern.

 

1854 wurden die Bezirkssynoden eingeführt, 1869 trat erstmals eine Landessynode zusammen. Sie wurde damals noch nicht direkt, sondern von den Bezirkssynoden gewählt. Ihre Aufgabe war zunächst die Beratung von Themen, die das Konsistorium - der damalige Oberkirchenrat - einbrachte. Ohne ihre Mitwirkung konnte kein kirchliches Gesetz erlassen werden.  Erst ab 1888 konnte sie selbst Gesetze einbringen. Bis zum Ende der Monarchie 1918 mussten ihre Beschlüsse vom König bestätigt werden.